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Psychotherapie ist Bestandteil des Leistungskataloges der gesetzlichen Krankenversicherung. Durch den Bundesausschuss der Ärzte und Krankenkassen wird festgelegt, welche psychotherapeutischen Verfahren als Kassenleistung anerkannt sind. Die Verhaltenstherapie gehört neben der analytischen Psychotherapie und der tiefenpsychologisch fundierten Psychotherapie zu den derzeit anerkannten Therapieverfahren. Die Kosten einer notwendigen psychotherapeutischen Behandlung werden unter den im folgenden beschriebenen Voraussetzungen von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen. (Anmerkung: Die folgenden Informationen beziehen sich auf Einzeltherapie bei Erwachsenen.)

Seit Januar 1999 besteht für gesetzlich Krankenversicherte die Möglichkeit, eine psychotherapeutische Praxis direkt mit ihrer Versicherungskarte aufzusuchen (Erstzugangsrecht). Ein vorheriger Arztbesuch oder eine Überweisung sind nicht notwendig.

Bei Verhaltenstherapie finden zunächst bis zu drei psychotherapeutische Sprechstundentermine zu je 50 Minuten statt. Diese dienen der Abklärung, ob eine krankheitswertige Störung vorliegt, die psychotherapeutisch behandelt werden sollte, ob eine Akutbehandlung mit maximal 12 Sitzungen (z.B. zur Krisenbewältigung) notwendig ist, oder ob weitere fachspezifische Hilfen im System der gesetzlichen Krankenkassen notwendig sind. Die Ergebnisse der psychotherapeutischen Sprechstunde werden Ihnen mitgeteilt.

Erscheint eine ambulante Verhaltenstherapie bei Ihnen indiziert, findet im nächsten Schritt eine diagnostische Vertiefung in Form von zwei bis vier probatorischen Sitzung statt. Ziel dieser jeweils 50-minütigen Sitzungen ist, ein vertiefendes Bild über Ihre Beschwerden, deren mögliche Entstehungsgeschichte und Ihre persönliche Lebenssituation zu bekommen, um zu entscheiden, welche weiteren Behandlungsschritte denkbar sind und ob eine erfolgversprechende therapeutische Zusammenarbeit prognostizierbar ist. Außerdem ist es für Patient und Therapeut wichtig zu prüfen, ob sich eine gute, tragfähige und vertrauensvolle therapeutische Beziehung entwickelt.

Soll eine Verhaltenstherapie beantragt werden, ist eine Bescheinigung des behandelnden Haus- oder Facharztes über den körperlichen Befund (Konsiliarbericht) erforderlich. Dies ist sinnvoll, um einerseits eine körperliche Ursache der Probleme klar ausschließen zu können und andererseits mögliche körperliche Erkrankungen mit in der Therapie berücksichtigen zu können.

Danach kann die Kostenübernahme für eine Verhaltenstherapie bei der Krankenkasse beantragt werden. Die entsprechenden Formulare liegen in meiner Praxis vor. Bei der Antragstellung bin ich meinen Patienten gerne behilflich.

Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung. Gerne können wir auch ein psychotherapeutisches Erstgespräch vereinbaren, wenn Sie neben formalen Fragen bereits ausführlicher über Ihre Probleme sprechen möchten.